Wichtiger Tip

Handwerker-Rechnungen sind von der Steuer absetzbar!

 

Es lohnt sich, Handwerkerrechnungen bei der Steuererklärung anzugeben. Insgesamt 20 Prozent von insgesamt 6000 Euro der Handwerkerrechnung können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Das sind maximal 1200 Euro. Die Voraussetzung: Es liegt eine ordentliche Rechnung vor, die per Überweisung bezahlt wurde. Was Mieter oft nicht wissen: Auch sie können einen Bonus vom Finanzamt bekommen. Immer dann, wenn ein Steuerzahler Handwerker beauftragt, zu Hause etwas zu reparieren, zu renovieren oder auszutauschen, bringen die Ausgaben nämlich einen direkten Steuerabzug. Wer in diesem Jahr zum Beispiel von Profis seine Wände streichen, Laminat verlegen und den Garten pflegen lässt, kann 20 Prozent vom Arbeitslohn - maximal 6000 Euro - dafür geltend machen. Abzugsfähig sind alle Handwerker- und Renovierungsarbeiten am eigenen und selbst bewohnten Haus. Und zwar die reinen Arbeitskosten ebenso wie die Fahrtkosten und natürlich die anteilige Mehrwertsteuer. Nicht abzugsfähig sind Materialkosten. - Und: Handwerkerleistungen können nur noch dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn für die Arbeiten nicht gleichzeitig öffentliche Fördermittel in Anspruch genommen werden. Wichtig ist, dass der Wert der Dienstleistung (Arbeitslohn) getrennt vom verbrauchten Material angegeben wird. (Websuche 11/2013, ohne Gewähr). 

 

Mehr und ausführlichere Info´s z.B. bei    finanztip.de

Zurück

Nach oben zum Seitenanfang

Weiter zur nächsten Seite